
KfZ-Versicherung - wichtige Hinweise
Bei einer KfZ-Versicherung müssen Sie Folgendes beachten:
Sie können Ihre KfZ-Versicherung immer wechseln, wenn Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen kaufen. Aber auch bei einer unerwarteten Beitragserhöhung seitens der Versicherung können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn diese Erhöhung nicht nach einem Schadensfall erfolgt ist. Sie können hier sofort Ihre KfZ-Versicherung kündigen und eine andere günstigere KFZ-Versicherung in Anspruch nehmen. Die meisten Versicherungsnehmer wechseln und kündigen ihre Versicherung zum Jahresende. Hier müssen Sie nichts weiter beachten, da Sie am Ende eines jeden Jahres ein Kündigungsrecht haben. Zu beachten ist allerdings die ein-monatige Kündigungsfrist, so dass Sie zum Stichtag 30. November die Police kündigen müssen.
Wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten, können Sie hier ebenfalls außerordentlich kündigen.
Auch im Schadensfall können Sie sofort Ihre Police kündigen. Sie müssen innerhalb von vier Wochen entweder die Pflicht der Entschädigung seitens der Versicherung anerkennen, so dass der Schaden noch reguliert werden kann.
Sie sollten Ihre KfZ-Versicherung schriftlich per Einschreiben kündigen und an Ihre Versicherung senden. Dann sollten Sie die ein-monatige Kündigungsfrist beachten. Das bedeutet, dass der 30. November der Tag Ihrer Kündigung sein muss.
Bei einer außerordentlichen Kündigung wegen unrechtmäßigen Beitragserhöhungen sollten Sie innerhalb der nächsten vier Wochen Ihre KfZ-Versicherung kündigen.
Geben Sie in Ihrem Kündigungsschreiben den genauen Wohnort, das amtliche Kennzeichen und die Versicherungsnummer an. Auch das Datum der Kündigung muss im Schreiben ersichtlich sein.
Im folgendem Link erhalten Sie ein Beispielkündigungsschreiben, welches Sie sich herunterladen können.
Was müssen Sie im Schadensfall beachten?
Bei geringem Sachschaden reicht es aus, wenn Sie mit dem Unfallbeteiligten Ihre Versicherungsdaten, das Kennzeichen, Name, Adresse sowie Ihre Telefonnummern austauschen. Sind Personen zu Schaden gekommen, muss die Polizei hinzugezogen werden. Sie müssen jeden Schaden an Ihrem KfZ innerhalb von einer Woche Ihrer KfZ-Versicherung melden.
Kann die Frage der Schuld nicht eindeutig geklärt werden, dann ist die Versicherung des Unfallgegners davon in Kenntnis zu setzen und Sie sollten Ihre eigene Verkehrsrechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Die KfZ-Versicherung kommt im Allgemeinen für Schäden auf nach Überprüfung der Sachverhalte. Jeder Schaden, den die Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung beglichen hat, führt automatisch zur Rückstufung beim Schadensfreiheitsrabatt im nächsten Jahr. Die Versicherungsprämie wird ansteigen.
Es ist also häufig preiswerter, wenn der Versicherte einen so genannten Bagatellschaden selbst trägt, um die Einstufung beim Schadensfreiheitsrabatt zu behalten.
weitere Informationen:
Autoversicherungsvergleich
Kfz Versicherungsvergleich
Wohnmobil
Versicherungsvergleich
Lkw Versicherung
Interessante Bücher zum Thema KfZ-Versicherung:
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